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   OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 11 Wx 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38312
OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 11 Wx 2/12 (https://dejure.org/2012,38312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.12.2012 - 11 Wx 2/12 (https://dejure.org/2012,38312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 11 Wx 2/12 (https://dejure.org/2012,38312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines ägyptischen Staatsangehörigen in das Personenstandsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines ägyptischen Staatsangehörigen in das Personenstandsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Name eines Ägypters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ägyptischer Staatsangehöriger kann drittes oder viertes Glied der Namenskette als Familiennamen eintragen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.11.1977 - 15 W 321/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 11 Wx 2/12
    Die im deutschen Verfahrensrecht vorgesehene Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher begründet zugleich deren internationale Zuständigkeit, soweit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer gerichtlichen Tätigkeit nach dem Personenstandsgesetz vorliegen (BayObLGZ 1972, 50, 52; OLG Hamm OLGZ 1978, 129, 130).

    Aus der von den Beteiligten zu 2 und 3 vorgelegten Auskunft der Botschaft Kairo aus dem Jahre 1989, deren Inhalt durch die aktuelle Rechtsauskunft des Max-Planck-Instituts bestätigt wird, bestehen die Namen in Ägypten traditionell aus einer Kette aus drei oder vier Gliedern, die aus dem Vornamen des Neugeborenen und in aufsteigender Linie aus den (Vor-) Namen der väterlichen Vorfahren gebildet wird, wobei in jeder Generation ein Name aus der Kette entfällt (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1978, 129).

    Die Wahl eines Familiennamen durch den Betroffenen hat allerdings, worauf die Beteiligten zu 2 und 3 zu Recht hinweisen, nicht zur Folge, dass die übrigen Bestandteile der Namenskette aus den ägyptischen Urkunden ersatzlos entfallen und lediglich noch der Vorname und der Familienname in das Heiratsregister einzutragen wären (vgl. hierzu auch OLG Hamm, OLGZ 1978, 129).

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 11 Wx 2/12
    Diese stellen - wie sich aus § 32 Absatz 1 Satz 1 FamFG ergibt - die Durchführung eines Termins zur Erörterung der Sache mit den Beteiligten - von besonderen, hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - in das Ermessen des Gerichts (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Wx 92/09, FGPrax 2010, 106).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZB 22/70

    Anweisung, in die aus dem Geburtenbuch zu erteilende Geburtsurkunde den Namen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 11 Wx 2/12
    Das ergibt sich im Umkehrschluss aus der in Artikel 47 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 EGBGB getroffenen Regelung, die es erlaubt, dass der Namensträger nach einer Einbürgerung Namensbestandteile ablegt, die das deutsche Recht nicht vorsieht (vgl. zur Eintragung von Zwischennamen nach marokkanischem Recht auch BGH, Beschluss vom 26.5. 1971 - IV ZB 22/70, NJW 1971, 1521).
  • BayObLG, 17.02.1972 - BReg. 3 Z 42/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 11 Wx 2/12
    Die im deutschen Verfahrensrecht vorgesehene Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher begründet zugleich deren internationale Zuständigkeit, soweit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer gerichtlichen Tätigkeit nach dem Personenstandsgesetz vorliegen (BayObLGZ 1972, 50, 52; OLG Hamm OLGZ 1978, 129, 130).
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